Am Sonntagabend (25.10.2015) ist es in einem Mehrfamilienhaus in der Paderborner Innenstadt zu einem Brand gekommen. Gegen 19:55 Uhr hatten Bewohner eines an der Elsener Straße befindlichen Hauses den Signalton eines Rauchmelders gehört. Als sie nach dem Rechten sahen, entdeckten sie eine starke Rauchentwicklung in der benachbarten Wohnung einer älteren Mitbewohnerin. Die Nachbarn riefen sofort die Feuerwehr und klingelten an der Wohnung der Rentnerin. Die 72-jährige Frau konnte zum Glück noch rechtzeitig die Tür öffnen und ihre verqualmte Wohnung verlassen. Sie wurde für weitere ärztliche Untersuchungen mit einem Rettungswagen in ein Paderborner Krankenhaus gebracht.
Beim Kochen eingeschlafen
[sc:ad1]Nach den Ermittlungen der Polizei hatte sich die Frau zuvor Essen auf dem Herd zubereitet und war währenddessen eingeschlafen. Durch die Hitzeentwicklung hatte das Essen Feuer gefangen und die Rauchentwicklung verursacht. Laut Polizei hatte anschließend nicht etwa der laute Signalton des Rauchmelders die Rentnerin geweckt, sondern erst das Klingeln ihrer Nachbarn. Hätten diese allerdings den lauten Alarm des Melders nicht gehört, hätte durch den Brand Schlimmeres passieren können. So aber konnte die Paderborner Feuerwehr zum Glück das Feuer schnell löschen und größere Schäden verhindern.
Rauchmelder-Pflicht in NRW seit 2013
In Nordrhein-Westfalen gilt seit dem 01. April 2013 für alle Wohnungen eine Rauchmelder-Pflicht. Neubauten müssen seit diesem Datum standardmäßig mit mindestens je einem Rauchmelder für Kinderzimmer, Schlafzimmer und Flure, die als Fluchtweg dienen, ausgestattet sein. Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 01. Januar 2017. Für die Anschaffung und Montage der Rauchmelder ist der Eigentümer beziehungsweise Vermieter der Wohnung zuständig. Mit Ausnahme von Sachsen, Berlin und Brandenburg gilt in allen deutschen Bundesländern die Rauchmelder-Pflicht. Berlin und Brandenburg planen demnächst ebenfalls eine solche Pflicht einzuführen.
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