„Es müssen endlich neue gesetzliche Rahmenbedingungen seitens der Landesregierung zu den verkaufsoffenen Sonntagen vorgeschlagen werden, ansonsten werden Planungsunsicherheit und Unverständnis bei Kunden und Beschäftigten weiter an der Tagesordnung bleiben“. Diese Forderung in Richtung Düsseldorf bekräftigt Bürgermeister Michael Dreier angesichts der aktuellen Diskussion und auch in seiner Funktion als Mitglied des Präsidiums des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Michael Dreier kann die Haltung der Paderborner Werbegemeinschaft gut nachvollziehen, die bei einer möglichen Sonntagsöffnung sowohl ihre Mitglieder in der Innenstadt als auch an der Peripherie berücksichtigen möchte. Alles andere käme einer Spaltung dieser über Jahre gewachsenen Gemeinschaft gleich.
Wer allerdings glaube, die jetzige gesetzliche Regelung sowie die aktuelle Rechtsprechung lasse eine Sonntagsöffnung der Geschäfte an der Peripherie beispielsweise zu Libori zu bzw. diese Öffnung könne über eine Klage ermöglicht werden, der habe entweder keines der einschlägigen Gerichtsurteile gelesen oder das Thema nicht hinreichend durchdrungen. Negative Erfahrungen mit dem Verbot der Sonntagsöffnung der Geschäfte an der Peripherie habe es unter anderem in Münster, Hamm und Essen gegeben, so Dreier. Fakt sei, dass man mit der Durchführung eines Klageverfahrens gerade der Peripherie einen Bärendienst erweisen würde. Die Gerichte hätten sich in dieser Frage zigfach deutlich positioniert.
Hintergrund: Derzeit gilt, dass die Sonntagsöffnung der Geschäfte stets einen Anlass, wie ein Traditionsfest oder ähnliches, erfordert, der für sich genommen mehr Publikum anziehen muss als der verkaufsoffene Sonntag. Zudem muss ein räumlicher Bezug zur Veranstaltung bestehen, so dass Geschäftsöffnungen am Stadtrand nicht möglich sind.
Bildnachweis: Stadt Paderborn
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