Seit dem Wintersemester 2014/15 gilt an allen Unis in Nordrhein-Westfalen die Abschaffung der Anwesenheitspflicht. Doch auch an der Uni Paderborn halten sich längst nicht alle Dozierende an diese Vorgabe. Wir zeigen euch, wie ihr euch wehren könnt.
Das neue Gesetz in NRW
Ein neuer Passus im NRW-Hochschulgesetz verbietet die generelle Anwesenheitspflicht für Studierende als Teilnahmevoraussetzung seit dem Wintersemester 2014/15:
[quote_box_center]Eine verpflichtende Teilnahme der Studierenden an Lehrveranstaltungen darf als Teilnahmevoraussetzung für Prüfungsleistungen nicht geregelt werden, es sei denn, bei der Lehrveranstaltung handelt es sich um eine Exkursion, einen Sprachkurs, ein Praktikum, eine praktische Übung oder eine vergleichbare Lehrveranstaltung.[/quote_box_center]Die bislang vor allem in den Geistes- und Kulturwissenschaften obligatorische Anwesenheitsliste ist somit — abgesehen von wenigen Ausnahmen — nicht mehr erlaubt. Während letztes Semester diese Änderung noch nicht allen Dozierenden bekannt war, sollten sich dieses Sommersemester alle daran halten. Trotzdem gibt es immer noch Dozierende, die sich über diese Vorgabe hinwegsetzen; teils weil sie sich nach wie vor nicht richtig über die neue Regelung informiert haben, teils weil sie eigenwillige Argumente vorbringen und teils weil sie sich dieser Änderung schlichtweg verweigern.
Achtung: Ausnahmen!
Vom Wegfall der Anwesenheitspflicht sind — wie in dem Passus bereits beschrieben — Exkursionen, Sprachkurse, Praktika, praktische Übungen oder ähnliche Veranstaltungen ausgenommen. Damit sind solche Lehrveranstaltungen gemeint, bei denen eine Anwesenheit unumgänglich für das Aneignen des Wissens und das Bestehen der Prüfung ist: Wer beispielsweise an einem theaterpraktischen Seminar teilnimmt, bei dem praktische Übungen vor Ort einstudiert werden sollen, kann das schlecht von zuhause aus machen. Einige Dozierende benutzen diese Ausnahmen aber auch als Rechtfertigung für eine Anwesenheitsliste in ihrem Kurs. So werden Seminare kurzerhand als „praktische Übungen“ etikettiert oder es werden Argumente gesucht, warum die Anwesenheit in diesem Kurs für das Lernen unumgänglich sei. Die NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze warnt hier aber deutlich:
[quote_box_center]Nur da, wo aktive Mitarbeit der Studierenden prüfungsrelevant ist und das vorher klar in der Akkreditierung angegeben wurde, ist Anwesenheitspflicht erlaubt.[/quote_box_center]Oder wie es auf der Website des NRW-Wissenschaftsministeriums heißt:
[quote_box_center]Überall dort, wo Studierende das Lernziel einer Lehrveranstaltung nur dann erreichen können, wenn sie tatsächlich an der Lehrveranstaltung teilgenommen haben.[/quote_box_center]Studiengänge im Staatsexamen, insbesondere Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, sind von dem Wegfall der Anwesenheitspflicht übrigens ebenso ausgenommen.
So könnt ihr euch wehren
Gerade in den Geisteswissenschaften gibt es noch einige Dozierende, die sich an die neue Regelung nicht halten und euch die Teilnahme versagen, wenn ihr mehr als zweimal gefehlt habt. In den überwiegenden Fällen ist das aber nicht mehr erlaubt! Wenn ihr an einem solchen Kurs teilnehmt, könnt ihr zunächst die Dozierenden auf die neue Regelung aufmerksam machen. Manchmal haben sich die Lehrenden noch nicht richtig über das neue Gesetz informiert. Sollten sie sich dann aber weigern oder argumentieren, dass es ja irgendwie eine praktische Übung sei, könnt ihr euch beim AStA beschweren. Dafür hat der AStA extra ein Online-Formular eingerichtet, das ihr hier findet: Beschwerde-Formular
Der AStA hat diese Woche auch noch mal darauf hingewiesen, dass ihr euch nicht nur wegen der Anwesenheitslisten, sondern auch aufgrund überzogener Anforderungen in den Seminaren beschweren könnt.
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