Finanzielle Erleichterung für Bau neuer Mietwohnungen

Wohnungen Paderborn

Die Stadt Paderborn weist darauf hin, dass zur Erhöhung der Attraktivität des geförderten Mietwohnungsbaus und der Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge vom Land Nordrhein-Westfalen eine erhebliche Verbesserung der Tilgungsnachlässe verkündet wurde.

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Es ist demnach bei der Errichtung neuer Mietwohnungen sowie bei Inanspruchnahme der Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge mit signifikanten finanziellen Erleichterungen zu rechnen.

So ergibt sich bei der Grundpauschale im Mietwohnungsbau, die im Neubau 1.500,00 Euro Darlehen pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche beträgt, ein Tilgungsnachlass im Bereich der Stadt Paderborn von 15 Prozent. Dies macht zum Beispiel bei einer Wohnfläche von insgesamt 1.000 Quadratmetern und einer Darlehenssumme von 1,5 Millionen einen Tilgungsnachlass von 225.000,00 Euro aus. Neben den Grundpauschalen werden wie bisher auch weiterhin Zusatzdarlehen zum Beispiel für kleine Wohnungen, Mieteinfamilienhäuser oder den Einbau eines Aufzuges gewährt. Bei diesen Zusatzdarlehen beträgt der Tilgungsnachlass unverändert 50 Prozent.

Die Konditionen für die Darlehen sind dabei weiterhin:
– Zinsen 0,0 Prozent und nach 10 Jahren 0,5 Prozent
– Verwaltungskostenbeitrag 0,5 Prozent und Tilgung 1 Prozent

Im Gegenzug verpflichten sich die Darlehensnehmer für die Dauer der Zinsvereinbarung (wahlweise 15, 20 oder 25 Jahre) folgende Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuhalten:

– Die geförderten Mietwohnungen können zu einem Mietpreis von 5,25 Euro pro qm Wohnfläche vermietet werden.
– Die Miete kann jährlich um 1,5 Prozent angehoben werden.

– Die Stadt Paderborn nutzt das ihr zustehende Besetzungsrecht, um den gemeldeten wohnungssuchenden Haushalten eine geeignete Wohnung zu vermitteln.

Bei Förderungen nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge erfolgt sogar ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent. Neben der Kaltmiete von 5,25 Euro pro qm Wohnfläche, die jährlich um 1,5 % erhöht werden darf, dürfen Zuschläge zum Beispiel für erhöhte Instandhaltung und für Möblierung vereinbart werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen (Global-)Mietvertrag mit der Kommune abzuschließen.

Dringend gesucht werden weiterhin Grundstücke für den geförderten Wohnungsbau. Gerne kann daher auch im Rahmen der Grundstücksbörse eine Vermittlung von Grundstückseigentümern an mögliche Investoren oder für ein gemeinsames Projekt erfolgen.

Bei Interesse kann Vera Liebelt vom Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen der Stadt Paderborn unter der Rufnummer 05251 / 88-1657 kontaktiert werden. Fragen zu der Gewährung von Fördermitteln und deren Voraussetzungen sind an Hubert Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen vom Kreis Paderborn unter der Telefonnummer 05251 / 308-6322 zu richten.

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