Wer für die Feiertage einkauft, sollte daran denken, dass die Bäckereien am 2. Weihnachtstag geschlossen bleiben. Denn an diesem Tag dürfen Brötchen, Brot und sonstige Backwaren nicht im Außerhausverkauf an Kunden abgegeben werden. Auf dieses gesetzliche Ladenöffnungsverbot weist das Ordnungsamt der Stadt Paderborn hin. Am 1. Weihnachtstag hingegen dürfen die Bäckereien für maximal fünf Stunden öffnen. Ein Café-Betrieb darf zwar auch am 2. Weihnachtsfeiertag stattfinden, allerdings dürfen dann keinerlei Back- oder Konditorwaren zum Mitnehmen angeboten werden.
[sc:ende]